Bürgergesellschaft Gimmigen e.V. 
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 Unser Dorf - unser Verein


Bitte beachten Sie, dass die Skizze des Saales nur Zirka Maße wiedergibt und nicht maßstabsgetreu ist!

Der Saal hat eine gesamte Länge von ca. 17 m und eine Breite von 8,65 m, die sich an der zur Bonner Straße hin gelegenen Seite bis auf 9,25 m ausdehnt. In dieser Wand sind drei Fenster. Die lichte Höhe beträgt ca. 3,30 m. Auf der gesamten Fläche ist der Saal mit Parkettboden ausgelegt. An der zum Bürgerhaus hin gelegenen Wand befindet sich links vom Zugang aus dem Bürgerhaus, bzw. rechts vom Außeneingang gelegen die Zapftheke. Links vom Außeneingang sind drei Doppelflügeltüren, die auf die Terrasse hinausgehen. Der Saal kann mit Tischen und Stühlen möbliert werden.

Anmietung des Saales im Gimmiger Bürgerhaus: Gebühren gem. Gebührenordnung der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler vom 01.08.2023. 

1. Saalbenutzung mit Konzessionsgenehmigung oder freiem Verkauf pro Tag inkl. Beschallungsanlage:

a | Veranstaltungen, bei denen zum Verkauf von Speisen und Getränken eine Konzession benötigt wird oder freier Verkauf - 300,00 € zzgl. MwSt.

b | Zuschläge bei Mitbenutzung der Küche einschließlich des vorhandenen Inventars bei voller Benutzung der Küche - 150,00 € zzgl. MwSt. bei teilweiser Benutzung der Küche 100,00 € zzgl. MwSt. 

2. Saalbenutzung ohne Konzessionsgenehmigung pro Tag inkl. Beschallungsanlage:

a | Veranstaltungen, bei denen keine Konzessionsgenehmigung erforderlich ist (Familienfeiern, interne Vereinsfeiern usw.) - 200,00 €

b | Zuschläge bei Mitbenutzung der Küche einschließlich des vorhandenen Inventars bei voller Benutzung der Küche 150,00 € bei teilweiser Benutzung der Küche 75,00 €

3. Saalbenutzung ohne Ausschank und Verzehr: Wird der Saal für Versammlungen, Proben oder sonstige Veranstaltungen ohne Ausschank und Verzehr benutzt, werden pro angefangener Stunde 10,00 € erhoben. 

Alle Gebühren verstehen sich jeweils inkl. der gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwertsteuer, soweit nicht anders angegeben. In den jeweiligen Benutzungsgebühren sind die Energie- und Wasserkosten sowie die Kanalbenutzungsgebühren enthalten. 

Weiter stellt der Mieter dem Vermieter eine Sicherheitsleistung in Höhe von 200,00 € durch Überweisung auf das Konto bei:  KSK Ahrweiler - IBAN: DE 3657 7513 1000 0036 1212 - BIC: MALADE51AHR 

Diese dient zur Sicherung aller Ansprüche des Vermieters gegen den Mieter in Zusammenhang mit diesem Mietverhältnis. Die Sicherheitsleistung ist unverzinslich, es erfolgt eine Verrechnung mit dem Mietzins. 

Zusatzangebot des Bürgerhauses in Gimmigen: Bei der Anmietung des Saales im Bürgerhaus ist das vorhandene Porzellan und Besteck im Preis der Küchenvollnutzung eingeschlossen. Weiter können weiße Tischtücher zum Leihpreis von 4,00 € pro Stück zur Verfügung gestellt werden. Der Leihpreis beinhaltet das Waschen, Stärken und Mangeln der Tischdecken.

Die Nutzung der im Saal befindlichen Zapftheke und -anlage ist kostenfrei unter der Voraussetzung, dass der Mieter die zu zapfenden Getränke bei der Trinkkontor GmbH, Konrad-Zuse-Str. 26, 53424 Remagen bezieht. Andernfalls beträgt die Miete für Zapftheke und -anlage 50,00 € pro Veranstaltungstag.

Möchten Sie den Saal für eine Veranstaltung anmieten, können Sie uns gerne eine Anfrage per unten stehendem Formular oder per Mail zusenden: saalbuchung@bg-gimmigen.de

Natürlich können Sie Ihre Buchungsanfrage auch zu den bekannten Öffnungszeiten in der Gaststätte des Bürgerhauses persönlich an uns richten.